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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Inventur)

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), demzufolge der Aufwand, der zur Durchführung der Inventur erforderlich ist, in einem angemessenen Verhältnis zu den hierdurch generierten Informationen stehen muss. So gestattet der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Abweichungen von anderen Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur, sofern dies aus Wirtschaftlichkeitsgründen (sowie unter Abwägung der übrigen betroffenen Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur) angebracht erscheint. Inventurvereinfachungen (z.B. Durchführung einer Stichprobeninventur) sind bereits während der Inventurplanung unter Abwägung von Nutzen (z.B. geringerer Personalaufwand) und Kosten (z.B. ungenauere Vermögenserfassung) zu berücksichtigen zu und prüfen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger