Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), demzufolge der Aufwand, der zur Durchführung der
Inventur erforderlich ist, in einem angemessenen Verhältnis zu den hierdurch generierten Informationen stehen muss. So gestattet der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Abweichungen von anderen Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur, sofern dies aus
Wirtschaftlichkeitsgründen (sowie unter Abwägung der übrigen betroffenen Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur) angebracht erscheint. Inventurvereinfachungen (z.B. Durchführung einer
Stichprobeninventur)
sind bereits während der Inventurplanung unter Abwägung von Nutzen (z.B. geringerer Personalaufwand) und Kosten (z.B. ungenauere
Vermögenserfassung) zu berücksichtigen zu und prüfen.