Grundsatz der Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme
Der Grundsatz der Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), der besagt, dass die
Inventur hinsichtlich Vorgehensweise und Inventurergebnissen für einen sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit
nachvollziehbar (und somit auch nachprüfbar) sein muss. Die Vorgehensweise im Rahmen der Inventur ist im
Inventurrahmenplan festzuhalten. Die Dokumentation der Ergebnisse der Inventur erfolgt in den entsprechenden Zähllisten und Inventarlisten.