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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme

Der Grundsatz der Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), der besagt, dass die Inventur hinsichtlich Vorgehensweise und Inventurergebnissen für einen sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit nachvollziehbar (und somit auch nachprüfbar) sein muss. Die Vorgehensweise im Rahmen der Inventur ist im Inventurrahmenplan festzuhalten. Die Dokumentation der Ergebnisse der Inventur erfolgt in den entsprechenden Zähllisten und Inventarlisten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger