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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (Inventur)

Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), nach dem die im Inventar ausgewiesenen Positionen durch eine eindeutige Bezeichnung genau definiert und von anderen Positionen klar abgrenzbar sein müssen. Die Sachverhalte müssen für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachvollziehbar sein.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger