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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalplan (Inventur)

Der Personalplan ist ein Teil des Inventurrahmenplans. Gegenstand des Personalplans ist die Planung der termingerechten Bereitstellung (sowohl qualitativ als auch quantitativ) ausreichender personeller Kapazitäten für die Leitung, Ansage, Aufnahme und Überwachung der Inventur. Der Personalplan sollte ferner konkrete Aufgabenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen enthalten.

Der Personalplan bestimmt die Zusammensetzung der Aufnahmeteams und legt fest, wer die vorläufigen Bilanzwerte ermittelt und wer sie in die Anlagenbuchführung einpflegt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger