Der Personalplan ist ein Teil des
Inventurrahmenplans. Gegenstand des Personalplans ist die Planung der termingerechten Bereitstellung (sowohl qualitativ als auch quantitativ) ausreichender personeller Kapazitäten für die Leitung, Ansage, Aufnahme und Überwachung der Inventur. Der Personalplan sollte ferner konkrete Aufgabenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen enthalten.
Der Personalplan bestimmt die Zusammensetzung der Aufnahmeteams und legt fest, wer die vorläufigen
Bilanzwerte ermittelt und wer sie in die
Anlagenbuchführung einpflegt.