Der Sachplan ist ein Teil des
Inventurrahmenplans. Im Sachplan werden nach örtlichen und/oder sachlichen Gesichtspunkten
Inventurfelder festgelegt, um diese dem Aufnahmepersonal exakt zuordnen zu können und um eine möglichst optimale
Vermögens- und
Schuldenerfassung zu gewährleisten. Die Inventurfelder sind hierbei so zu bemessen, dass Doppelerfassungen und Erfassungslücken ausgeschlossen werden.