Anschaffungspreisminderungen sind v.a. Rabatte, Skonti,
Boni und zurückgewährte Entgelte. Anschaffungspreisminderungen
sind vom Anschaffungspreis abzuziehen und mindern folglich die Anschaffungskosten eines
Vermögensgegenstandes. Hintergrund dieser Regelung ist, dass
der Anschaffungsvorgang erfolgsneutral gehalten werden soll.