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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Assekuranzprinzip

Das Assekuranzprinzip ist ein Besteuerungsprinzip, demzufolge die Erhebung von Steuern als Versicherungsentgelt an den Staat interpretiert werden kann. Als Gegenleistung für dieses Versicherungsentgelt gewährt der Staat den Steuerzahlern z.B. Personen- und Eigentumsschutz.

Das Assekuranzprinzip ist verwandt mit dem Äquivalenzprinzip.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger