Das Assekuranzprinzip ist ein
Besteuerungsprinzip, demzufolge die Erhebung von
Steuern als Versicherungsentgelt an den Staat interpretiert werden kann. Als Gegenleistung für dieses Versicherungsentgelt
gewährt der Staat den Steuerzahlern z.B. Personen- und Eigentumsschutz.