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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Berichtigungshaushalt

Durch einen Berichtigungshaushalts können nachträglich Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushalts abgeändert werden. Der Begriff des Berichtigungshaushalts ist primär auf EU-Ebene gebräuchlich. In Deutschland spricht man in diesem Zusammenhang zumeist vom Nachtragshaushalt.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Definition des Begriffs "EU-Haushalt"
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger