Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » EU-Haushalt

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


EU-Haushalt

Als EU-Haushalt (auch: Gemeinschaftshaushalt, EU-Haushaltsplan) wird der Haushalt bzw. der Haushaltsplan der Europäischen Union (EU) bezeichnet. Der EU-Haushalt wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Der Haushaltsvorentwurf wird von der Europäischen Kommission erstellt.

Das Volumen des EU-Haushalts beträgt für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt ca. 135,5 Mrd. Euro. Die wichtigste Einnahmequelle der EU stellen die sog. EU-Eigenmittel dar. Die beiden größten Ausgabenfelder sind die Bereiche "Nachhaltiges Wachstum" und "Natürliche Ressourcen".

Eine Besonderheit des EU-Haushalts ist, dass er aufgrund von EU-Verträgen kein Haushaltsdefizit ausweisen darf. Auch die Aufnahme von Krediten zur Deckung der Ausgaben ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der EU-Haushalt besteht aus dem allgemeinen Gesamtplan für die Einnahmen und Ausgaben sowie aus den Einzelplänen mit Einnahmen- und Ausgabenplänen für jedes der Organe der EU einzeln - mit Ausnahme des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union, die in einem Einzelplan zusammengefasst werden.

Der EU-Haushalt enthält im Gesamtplan:
- geschätzte Einnahmen für das betreffende Haushaltsjahr
- veranschlagte Einnahmen für das vorhergehende Haushaltsjahr und die Einnahmen des vorletzten
  Haushaltsjahrs
- Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für das betreffende Haushaltsjahr und das
  vorhergehende Haushaltsjahr
- im vorletzten Haushaltsjahr gebundene Ausgabemittel und geleistete Ausgaben
- Übersicht über die Fälligkeitspläne der im Verlauf der kommenden Haushaltsjahre zu leistenden
  Zahlungen
- Erläuterungen zu den einzelnen Untergliederungen

Der EU-Haushalt ist in neun Einzelpläne untergliedert:
- Einzelplan 1: Parlament
- Einzelplan 2: Rat
- Einzelplan 3: Europäische Kommission
- Einzelplan 4: Gerichtshof
- Einzelplan 5: Rechnungshof
- Einzelplan 6: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Einzelplan 7: Ausschuss der Regionen
- Einzelplan 8: Europäischer Bürgerbeauftragter
- Einzelplan 9: Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der EU-Haushalt enthält des Weiteren:
- Stellenplan für jeden Einzelplan
- Anleihe- und Darlehensoperationen
- Haushaltslinien im Einnahmen- und Ausgabenteil (sind für die Inanspruchnahme der Reserve für
  den Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich erforderlich)

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)

Blog-Einträge zum Thema:
- Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel (Blog-Eintrag vom
  14.5.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger