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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsvorentwurf

Als Haushaltsvorentwurf bezeichnet man auf Ebene der Europäischen Union, den von der Europäischen Kommission erstellten Vorentwurf des EU-Haushaltsplans für das jeweilige Haushaltsjahr. Der Haushaltsvorentwurf entsteht durch Konsolidierung der Haushaltsvoranschläge der einzelnen Organe und Einrichtungen der EU.

Der Haushaltsvorentwurf geht dem Rat der Europäischen Union zu. Der Rat der Europäischen Union verabschiedet nach einer Konzertierungssitzung mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsentwurf, welcher dann dem Europäischen Parlament vorgelegt wird. Das Europäische Parlament verabschiedet dann i.d.R. in der zweiten Lesung den "endgültigen" Haushaltsplan. Der Haushaltsplan kann später in Teilen noch durch einen Berichtigungshaushaltsplan abgeändert werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger