Als Haushaltsvorentwurf bezeichnet man auf Ebene der Europäischen Union, den von der Europäischen Kommission
erstellten Vorentwurf des EU-Haushaltsplans für das jeweilige Haushaltsjahr. Der Haushaltsvorentwurf entsteht
durch Konsolidierung der Haushaltsvoranschläge der einzelnen Organe und Einrichtungen der EU.
Der Haushaltsvorentwurf geht dem Rat der Europäischen Union zu. Der Rat der Europäischen Union verabschiedet
nach einer Konzertierungssitzung mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsentwurf, welcher dann dem
Europäischen Parlament vorgelegt wird. Das Europäische Parlament verabschiedet dann i.d.R. in der zweiten
Lesung den "endgültigen" Haushaltsplan. Der Haushaltsplan kann später in Teilen noch durch einen
Berichtigungshaushaltsplan abgeändert werden.