Als EU-Haushaltsplan (auch: Gemeinschaftshaushalt; oder kurz: EU-Haushalt) wird der Haushaltsplan der Europäischen Union (EU) bezeichnet. Der EU-Haushaltsplan wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Der Haushaltsvorentwurf wird von der Europäischen Kommission erstellt.
Das Volumen des EU-Haushaltsplans beträgt für das Haushaltsjahr 2014 insg. rund 135,5 Mrd. Euro.
Die wichtigste Einnahmequelle der EU stellen die sog.
EU-Eigenmittel dar. Die beiden größten Ausgabenfelder sind die Bereiche "Nachhaltiges Wachstum" und "Natürliche Ressourcen".
Eine Besonderheit des EU-Haushaltsplans ist, dass er aufgrund von EU-Verträgen kein
Haushaltsdefizit
ausweisen darf. Auch die Aufnahme von
Krediten zur Deckung der Ausgaben ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der EU-Haushaltsplan umfasst den allgemeinen Gesamtplan für die Einnahmen und Ausgaben sowie
Einzelpläne mit Einnahmen- und Ausgabenplänen für jedes der Organe der EU einzeln - mit Ausnahme des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union, die in demselben Einzelplan zusammengefasst werden.
Der EU-Haushaltsplan enthält im Gesamtplan folgende Informationen:
- geschätzte Einnahmen für das betreffende Haushaltsjahr
- veranschlagte Einnahmen für das vorhergehende Haushaltsjahr und die Einnahmen des vorletzten Haushaltsjahrs
- Verpflichtungs- und
Zahlungsermächtigungen für das betreffende Haushaltsjahr und das vorhergehende Haushaltsjahr
- im vorletzten Haushaltsjahr gebundene Ausgabemittel und geleistete Ausgaben
- Übersicht über die Fälligkeitspläne der im Verlauf der kommenden Haushaltsjahre zu leistenden Zahlungen
- Erläuterungen zu den einzelnen Untergliederungen
Der EU-Haushaltsplan untergliedert sich in folgende neun Einzelpläne:
- Einzelplan 1: Parlament
- Einzelplan 2: Rat
- Einzelplan 3: Europäische Kommission
- Einzelplan 4: Gerichtshof
- Einzelplan 5: Rechnungshof
- Einzelplan 6: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Einzelplan 7: Ausschuss der Regionen
- Einzelplan 8: Europäischer Bürgerbeauftragter
- Einzelplan 9: Europäischer Datenschutzbeauftragter
Der EU-Haushaltsplan enthält darüber hinaus:
- Stellenplan für jeden Einzelplan
- Anleihe- und Darlehensoperationen
- Haushaltslinien im Einnahmen- und Ausgabenteil (sind für die Inanspruchnahme der Reserve für den Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich erforderlich)