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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Berichtigungshaushaltsplan

Mittels eines Berichtigungshaushaltsplans ist es möglich, nachträglich Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushaltsplans abzuändern. Der Begriff des Berichtigungshaushaltsplans ist vornehmlich auf Ebene der Europäischen Union (EU) gebräuchlich. In Deutschland nutzt man in diesem Kontext i.d.R. des Begriff des Nachtragshaushaltsplans.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Definition des Begriffs "EU-Haushaltsplan"
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger