Mittels eines Nachtragshaushaltsplans ist es möglich, nachträglich Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushaltsplans abzuändern.
Der Nachtragshaushaltsplan wird auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet.
Auf Bundes- und Landesebene erfolgt dies durch ein Nachtragshaushaltsgesetz.
Das Äquivalent zum Nachtragshaushaltsplan auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist der sog. Berichtigungshaushaltsplan.