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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushaltsplan

Mittels eines Nachtragshaushaltsplans ist es möglich, nachträglich Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushaltsplans abzuändern. Der Nachtragshaushaltsplan wird auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet. Auf Bundes- und Landesebene erfolgt dies durch ein Nachtragshaushaltsgesetz. Das Äquivalent zum Nachtragshaushaltsplan auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist der sog. Berichtigungshaushaltsplan.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"

Blog-Einträge zum Thema:
- Beispiele kommunaler Nachtragshaushalte (Blog-Eintrag vom 21.5.2015)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger