Eine Nachtragshaushaltssatzung (auch: Nachtragssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile einer ursprünglichen, bereits verabschiedeten Haushaltssatzung
abzuändern. Wird eine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen.
Nachtragshaushaltssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragshaushaltssatzung auf der Ebene
von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.