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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushaltssatzung

Eine Nachtragshaushaltssatzung (auch: Nachtragssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile einer ursprünglichen, bereits verabschiedeten Haushaltssatzung abzuändern. Wird eine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen. Nachtragshaushaltssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragshaushaltssatzung auf der Ebene von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"

Blog-Einträge zum Thema:
- Beispiele kommunaler Nachtragshaushalte (Blog-Eintrag vom 21.5.2015)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger