Mittels eines Nachtragshaushaltes ist es möglich, nachträglich Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushalts abzuändern.
Der Nachtragshaushalt wird auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet.
Auf Bundes- und Landesebene erfolgt dies durch ein Nachtragshaushaltsgesetz.
Das Äquivalent zum Nachtragshaushalt auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist der sog.
Berichtigungshaushalt.
Der Nachtragshaushalt ist abzugrenzen vom
Ergänzungshaushalt, welcher einen noch nicht verabschiedeten, noch im Beratungsverfahren befindlichen
Haushaltsentwurf abändert/ergänzt.