Als Bestandsveränderung bezeichnet man die Berücksichtigung des
Wertes von Mehr- oder Minderbeständen in der
Bilanz, sowie
Mehr- oder
Mindererträgen in der
Ergebnisrechnung, wenn Herstellungs-
und Absatzmenge bei Eigenerzeugnissen am Jahresschluss nicht übereinstimmen.