Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » B » Beteiligungshaushalt

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Beteiligungshaushalt

Ein Beteiligungshaushalt (auch: Bürgerhaushalt, partizipativer Haushalt, Bürgerbeteiligungshaushalt) ist ein Haushalt, den die Bürger einer Kommune zu gewissen Teilen mitgestalten können. Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. kommunalen Mandatsträgern. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik.

Ziel des Beteiligungshaushalts ist es vor allem, die Bürger aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Dadurch sollen haushaltspolitische Entscheidungen zu gewissen Teilen auf die Ebene derjenigen verlagert werden, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Ein weiteres Ziel des Beteiligungshaushalts ist es, den Haushalt für die Bürger transparenter zu machen.

Beteiligungshaushalte lassen sich in ein Drei-Phasen-Konzept einteilen (siehe Abbildung). Demnach werden Bürger zunächst über die derzeitige Finanzsituation und die Möglichkeiten zur Mitwirkung informiert (Phase 1). Dies erfolgt z.B., indem Haushaltsdaten in einer auch für Laien verständlichen Form aufbereitet werden (z.B. eine gesonderte Webpräsenz, die den Haushalt verständlich darstellt). In der zweiten Phase werden die Bürger gehört. Ein Beteiligungshaushalt ist dabei gleichwohl, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden indes weiterhin von der Politik getroffen. Die Politik ist nicht an die Ergebnisse der Konsultation der Bürger gebunden. Phase 3 betrifft die Ablegung von Rechenschaft gegenüber den Bürgern. So entscheidet die Politik über den Haushalt und macht hierbei transparent, inwiefern die Bürgerideen integriert worden sind. Die getroffenen Entscheidungen werden ferner gegenüber dem Bürger begründet.

Bürgerhaushalt - Drei-Phasen-Modell

Das bekannteste Beispiel einer Kommune, die einen Beteiligungshaushalt eingeführt hat, ist die brasilianische Stadt Porto Alegre. In Porto Alegre gibt es seit 1989 einen Beteiligungshaushalt (sog. "Orçamento Participativo").

Siehe hierzu auch:
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Beteiligungshaushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungshaushalt"
- Aufsätze zum Thema "Beteiligungshaushalt"
- Vorträge & Präsentationen zum Thema "Beteiligungshaushalt"
- Linksammlung zum Thema "Beteiligungshaushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger