Betriebsmittel sind seitens des jeweiligen Bundes- bzw. Landesfinanzministeriums im Rahmen der verfügbaren
Kassenmittel gegenüber einer Bundes- bzw. Landesbehörde ermächtigte
finanzielle Mittel, die die jeweilige Behörde bis zur Höhe eines bestimmten Betrags
und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in ihrem Geschäftsbereich für die Tätigung notwendiger
Auszahlungen nutzen darf.