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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttoausgaben

Bruttoausgaben zeigen im Rahmen finanzstatistischer Berichte (z.B. bei den Rechnungsergebnissen des öffentlichen Gesamthaushalts) alle im Zuge der Aufgabenerfüllung von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge). Die Bruttoausgaben mehrerer öffentlicher Haushalte dürfen nicht addiert werden, da sich infolge der Zahlungen zwischen den Haushalten Doppelzählungen ergeben würden.

Gegensatz: Nettoausgaben.

Siehe auch:
- Links zu den online verfügbaren Statistiken über die Rechnungsergebnisse des öffentlichen
  Gesamthaushalts

- Links zu den online verfügbaren Statistiken über die Rechnungsergebnisse der kommunalen
  Haushalte


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger