Besondere Finanzierungsvorgänge sind im Kontext der Kameralistik
ein Sammelbegriff für die den Gesamthaushalt einer Gebietskörperschaft ausgleichenden periodenübergreifenden Finanztransaktionen.
Es handelt sich bei den besonderen Finanzierungsvorgängen um die Zuführungen zur
Rücklage bzw. Entnahmen aus
der Rücklage, Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen,
die Aufnahme bzw. die Rückzahlung von
Krediten, sowie die Aufnahme bzw. die Rückzahlung von
inneren Darlehen.