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Budgetvollzug
Als Budgetvollzug bezeichnet man in Österreich die Ausführung des
Budgets
einer
Gebietskörperschaft
, d.h. die Anordnung, Anweisung und Verrechnung von
Mittelaufbringungen
und
Mittelverwendungen
gemäß der im Budget sowie dem einschlägigen
Haushaltsrecht
manifestierten Vorgaben bzw. Vorschriften.
Zum Teil wird der Begriff des Budgetvollzugs auch in Deutschland verwendet. Gleichwohl ist in diesem Kontext in Deutschland der Begriff des
Haushaltsvollzugs
gebräuchlicher.
Siehe auch:
-
Linkliste zu österreichischen Bundeshaushalten
-
Linkliste zu weiteren Haushalten (u.a. Landes- und Kommunalhaushalte aus Österreich)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger