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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bürgerhaushalt

Ein Bürgerhaushalt (auch: Bürgerbeteiligungshaushalt, partizipativer Haushalt, Beteiligungshaushalt) ist definiert als ein Haushalt, den die Bürger einer Kommune zu gewissen Teilen mitgestalten können. Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. kommunalen Mandatsträgern. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik.

Ziel des Bürgerhaushalts ist es vor allem, die Bürger aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Dadurch sollen haushaltspolitische Entscheidungen zu gewissen Teilen auf die Ebene derjenigen verlagert werden, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Ein weiteres Ziel des Bürgerhaushalts ist es, den Haushalt der Kommune für die Bürger transparenter zu machen.

Klassische Bürgerhaushalte lassen sich in ein Drei-Phasen-Konzept einteilen (siehe Abbildung). Demnach werden Bürger zunächst über die aktuelle Finanzsituation und die Mitwirkungsmöglichkeiten informiert (Phase 1). Dies erfolgt z.B., indem Haushaltsdaten in einer auch für Laien verständlichen Form aufbereitet werden (z.B. spezielle Broschüre, die den Haushalt verständlich erläutert). In Phase 2 werden die Bürger gehört. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Die Politik ist rechtlich nicht an die Ergebnisse der Konsultation der Bürger gebunden. Phase 3 betrifft die Ablegung von Rechenschaft gegenüber den Bürgern. So entscheidet die Politik über den Haushalt und macht hierbei transparent, inwiefern die Bürgerideen integriert worden sind. Die getroffenen Entscheidungen werden gegenüber dem Bürger begründet.

Bürgerhaushalt - Drei-Phasen-Modell

Das bekannteste Beispiel einer Kommune, die einen Bürgerhaushalt eingeführt hat, ist die brasilianische Stadt Porto Alegre. In Porto Alegre gibt es seit 1989 einen Bürgerhaushalt (sog. "Orçamento Participativo").

Siehe hierzu auch:
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Bürgerhaushalt"
- Linkliste zum Thema "Bürgerhaushalt"
- Vorträge & Präsentationen zum Thema "Bürgerhaushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Bürgerhaushalt"
- Aufsätze zum Thema "Bürgerhaushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger