Beim Bürgerkredit handelt es sich um eine Form des
Privatkredits, der seitens der Einwohner einer
Gebietskörperschaft an selbige gewährt wird. Als Gegenleistung für die Gewährung eines Bürgerkredits erhält der Kreditgeber (Bürger/Einwohner) vom Kreditnehmer (öffentliche Gebietskörperschaft) Zinszahlungen. Zuweilen ist es auch möglich, als Bürgerkreditgeber auf Zinszahlungen zu verzichten. Alternativ zu Geldleistungen in Form von Zinsen können auch Sachleistungen (z.B. Gebrauchsrechte) vereinbart werden.