Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens

Unter Eigenmitteln auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (auch: BNE-Eigenmittel) versteht man einen Teil der Eigenmittel der Europäischen Union (EU). Sie stellen eine sehr wichtige Einnahmequelle der EU dar. Die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) beruhen auf einem einheitlichen Prozentsatz auf das BNE der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Ursprünglich war dieser Teil der Eigenmittel lediglich als Ergänzung zu den anderen Eigenmitteln (traditionelle Eigenmittel, Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer) gedacht und sollten die für die Finanzierung der geplanten Ausgaben fehlenden Einnahmen (sog. Restfinanzierungsbedarf) abdecken. Inzwischen machen die Eigenmittel auf der Grundlage des BNE jedoch bereits den bei Weitem größten Teil der Eigenmittel und damit auch den größten Teil der gesamten Einnahmen der EU aus: Aktuell (EU-Haushalt 2014) belaufen sich die Einnahmen aus Eigenmitteln auf der Grundlage des BNE auf ca. 100 Mrd. Euro. Dies sind etwa 3/4 der gesamten Einnahmen der EU.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)

Blog-Einträge zum Thema:
- Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel (Blog-Eintrag vom
  14.5.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger