Der Eingliederungsplan gliedert im Kontext des
Haushaltsplans der Europäischen Union (EU) die
Einnahmen und
Ausgaben der Organe und Einrichtungen der EU entsprechend ihrer Art oder
Zweckbestimmung nach Titeln, Kapiteln, Artikeln und Posten. Jeder Titel entspricht einem Politikbereich; jedes Kapitel entspricht i.d.R. einem Tätigkeitsfeld. Titel können operative Mittel und Verwaltungsmittel umfassen. Der Eingliederungsplan wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen.