Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Eingriffsverwaltung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Eingriffsverwaltung

Als Eingriffsverwaltung bezeichnet man einen Aufgabenbereich öffentlicher Verwaltungen. Unter dem Begriff der Eingriffsverwaltung werden hierbei all diejenigen Verwaltungstätigkeiten zusammengefasst, bei denen die Verwaltung in die Rechte des Einzelnen eingreift. Es handelt sich hierbei v.a. um Eingriffe in Freiheits- und Eigentumsrechte. Hoheitliches Verwaltungshandeln im Bereich der Eingriffsverwaltung bedarf aufgrund des Rechtsstaatlichkeitsprinzip stets einer gesetzlichen Grundlage.

Beispiele: Polizei, Justizvollzug.

Die Eingriffsverwaltung ist v.a. abzugrenzen von der Leistungsverwaltung. Von einigen Autoren wird zusätzlich eine begriffliche Abgrenzung zur Planungsverwaltung vorgenommen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger