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Leistungsverwaltung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Leistungsverwaltung
Der Begriff der Leistungsverwaltung wird zur Klassifizierung/Typisierung öffentlicher Aufgaben genutzt.
Von der Leistungsverwaltung wird hierbei gesprochen, wenn Verwaltungen für Bürger, Unternehmen und
sonstige Leistungsempfänger (z.B. Vereine) öffentliche
Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Geldleistungen) bereitstellen.
Die Leistungsverwaltung dient der
Daseinsvorsorge und verfolgt z.B. wirtschafts-, gesellschafts-, sozial- und kulturpolitische
Ziele.
Beispiele: Bildung (z.B. Betrieb von Schulen, Hochschulen), Kultur (z.B. Betrieb von Museen, Theatern), Gesundheit (z.B. Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen),
öffentliche Bedarfsgüter (z.B. Betrieb von Wasserwerken, Kläranlagen), Soziales (z.B. Zahlung von Sozialhilfe).
Verwaltungshandeln im Bereich der Leistungsverwaltung bedarf einer rechtlichen Grundlage, wenngleich hierfür teilweise auch entsprechende
Ermächtigungen/Ansätze im
Haushaltsplan genügen können.
Die Leistungsverwaltung kann in öffentlich-rechtlicher oder auch in privatrechtlicher
Form ausgestaltet sein.
Die Leistungsverwaltung ist insbesondere begrifflich abzugrenzen von der
Ordnungsverwaltung bzw. der
Eingriffsverwaltung.
Manche Autoren grenzen den Begriff der Leistungsverwaltung zusätzlich vom Begriff der
Planungsverwaltung ab.
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