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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Leistungsverwaltung

Der Begriff der Leistungsverwaltung wird zur Klassifizierung/Typisierung öffentlicher Aufgaben genutzt. Von der Leistungsverwaltung wird hierbei gesprochen, wenn Verwaltungen für Bürger, Unternehmen und sonstige Leistungsempfänger (z.B. Vereine) öffentliche Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Geldleistungen) bereitstellen. Die Leistungsverwaltung dient der Daseinsvorsorge und verfolgt z.B. wirtschafts-, gesellschafts-, sozial- und kulturpolitische Ziele.

Beispiele: Bildung (z.B. Betrieb von Schulen, Hochschulen), Kultur (z.B. Betrieb von Museen, Theatern), Gesundheit (z.B. Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen), öffentliche Bedarfsgüter (z.B. Betrieb von Wasserwerken, Kläranlagen), Soziales (z.B. Zahlung von Sozialhilfe).

Verwaltungshandeln im Bereich der Leistungsverwaltung bedarf einer rechtlichen Grundlage, wenngleich hierfür teilweise auch entsprechende Ermächtigungen/Ansätze im Haushaltsplan genügen können. Die Leistungsverwaltung kann in öffentlich-rechtlicher oder auch in privatrechtlicher Form ausgestaltet sein.

Die Leistungsverwaltung ist insbesondere begrifflich abzugrenzen von der Ordnungsverwaltung bzw. der Eingriffsverwaltung. Manche Autoren grenzen den Begriff der Leistungsverwaltung zusätzlich vom Begriff der Planungsverwaltung ab.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger