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Einlagen, sonstige
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Einlagen, sonstige
Die sonstigen Einlagen bezeichnen im Kontext der
Finanzvermögensstatistik
alle Einlagen in Euro oder in Fremdwährung, bei denen es sich nicht um übertragbare
Sichteinlagen
handelt. Sonstige Einlagen können nicht jederzeit als
Zahlungsmittel
verwendet werden und es ist nicht ohne nennenswerte Beschränkung oder Gebühren möglich, ihre Umwandlung in
Bargeld zu verlangen oder sie auf Dritte zu übertragen.
Unter die sonstigen Einlagen fallen:
- Termineinlagen/Termingelder
- auf einem besonderen Sparvertrag oder Ratensparvertrag beruhende Einlagen
- Sparbücher, Sparbriefe, Spareinlagen und Einlagenzertifikate
- rückzahlbare Einschlusszahlungen im Zusammenhang mit
Finanzderivaten, bei denen es sich um
Verbindlichkeiten von Kreditinstituten handelt
- kurzfristige Rückkaufvereinbarungen, bei denen es sich um Verbindlichkeiten von Kreditinstituten handelt
- Einlagenpapiere, die von Kreditgenossenschaften, Bausparkassen etc. ausgegeben wurden und die kurzfristig kündbar sind
- Versorgungsrücklagen bei einer Versorgungskasse (ohne Berücksichtigung der Versorgungsrücklagen nach § 14a BbesG)
Die sonstigen Einlagen stellen eine Form des Finanzvermögens
einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) dar.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
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