Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Einlagen, sonstige

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Einlagen, sonstige

Die sonstigen Einlagen bezeichnen im Kontext der Finanzvermögensstatistik alle Einlagen in Euro oder in Fremdwährung, bei denen es sich nicht um übertragbare Sichteinlagen handelt. Sonstige Einlagen können nicht jederzeit als Zahlungsmittel verwendet werden und es ist nicht ohne nennenswerte Beschränkung oder Gebühren möglich, ihre Umwandlung in Bargeld zu verlangen oder sie auf Dritte zu übertragen.

Unter die sonstigen Einlagen fallen:
- Termineinlagen/Termingelder
- auf einem besonderen Sparvertrag oder Ratensparvertrag beruhende Einlagen
- Sparbücher, Sparbriefe, Spareinlagen und Einlagenzertifikate
- rückzahlbare Einschlusszahlungen im Zusammenhang mit Finanzderivaten, bei denen es sich um
  Verbindlichkeiten von Kreditinstituten handelt
- kurzfristige Rückkaufvereinbarungen, bei denen es sich um Verbindlichkeiten von Kreditinstituten
  handelt
- Einlagenpapiere, die von Kreditgenossenschaften, Bausparkassen etc. ausgegeben wurden und
  die kurzfristig kündbar sind
- Versorgungsrücklagen bei einer Versorgungskasse (ohne Berücksichtigung der
  Versorgungsrücklagen nach § 14a BbesG)

Die sonstigen Einlagen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) dar.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger