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Einrichtungen in privater Rechtsform
Bei Einrichtungen in privater Rechtsform handelt es sich nach der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes
des Statistischen Bundesamtes um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen rechtlich selbstständige privatrechtliche
Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar
beteiligt
ist.
Siehe auch:
-
Links zu den online verfügbaren Statistiken über das Personal des öffentlichen Dienstes
-
Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger