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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einzahlungsschein

Ein Einzahlungsschein ist im Kassenwesen ein Dokument, das dazu dient, unbare Einzahlungen, annehmen zu können, obwohl noch keine Annahmeanordnung vorliegt. Bei Bareinzahlungen bedarf es für eine solche Zahlungsannahme eines anzuerkennenden sachlichen Grundes. Der Einzahlungsschein ist bei Bareinzahlungen von der einzahlenden Person zu unterschreiben. Er fungiert als Hilfsbeleg für die Buchung der Einzahlung bei den Verwahrungen.

Wird eine Einzahlung mit Hilfe eines Einzahlungsscheins entgegengenommen, so wird die zuständige mittelbewirtschaftende Stelle in einem nächsten Schritt per Kassenanzeige aufgefordert, die notwendige Annahmeanordnung nachträglich auszustellen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger