Eine Kassenanzeige ist eine Aufforderung der
Kasse an die betreffende anordnungsberechtigte Stelle, in der diese
aufgefordert wird, unverzüglich eine (nachträgliche)
Annahmeanordnung für eine
Einzahlung auszustellen, für die zum
Zeitpunkt der Einzahlung bei der Kasse keine Annahmeanordnung vorlag, die aber (im Falle Bareinzahlung aufgrund
eines erkennbaren sachlichen Grundes für die Zahlung) von der Kasse dennoch bereits angenommen worden ist.