HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
E »
EPSAS-Governance
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
EPSAS-Governance
Der Begriff der
EPSAS-Governance bezeichnet die
Steuerungsgrundsätze und -strukturen im Rahmen des EPSAS-Standardsetzungsprozesses. Aktuell (Stand: Juni 2014) ist die Ausgestaltung
der EPSAS-Governance noch nicht final festgelegt. Die Europäische Kommission und Eurostat hatten Ende November 2013 eine öffentliche Konsultation
zu den EPSAS-Steuerungsgrundsätze und -strukturen initiiert, in der ein Vorschlag für die EPSAS-Governance-Struktur vorgestellt wurde, welcher in
der Folge kurz erläutert wird. Wichtige Grundsätze der EPSAS-Governance sind besagtem Vorschlag zufolge die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gremien (insb. des EPSASC), die
Legitimität des Handelns, die Transparenz in Bezug auf die EPSAS-Entwicklung, die Einbeziehung der Fachkompetenz der Mitgliedsstaaten, die
Wirtschaftlichkeit und die Rechenschaftspflicht.
Das Konsultationspapier sieht zunächst vor, dass ein fachlich unabhängiges, unparteiliches EPSAS-Committee (EPSASC) (z.T. im Deutschen auch: EPSAS-Ausschuss)
eingesetzt werden soll, welches für die Standardsetzung verantwortlich sein und sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzen soll. Den Vorsitz soll
ein Vertreter der Europäischen Kommission inne haben.
Das EPSASC wird unterstützt durch zwei Arbeitsgruppen, wobei eine Arbeitsgruppe für technische Fragestellungen (insb. Erarbeitung der Standards) zuständig sein soll
(Arbeitsgruppe EPSAS-Grundsätze) und die andere Arbeitsgruppe sich mit der Interpretation der Standards beschäftigen soll (Arbeitsgruppe EPSAS-Interpretation). Beide
Arbeitsgruppen setzen sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammen.
Neben dem EPSASC und den beiden Arbeitsgruppen ist die Etablierung einer gesonderten Aufsicht zur Überwachung der EPSAS-Standardsetzung
geplant (sog. EPSAS Governance Advisory Board; z.T. im Deutschen auch: EPSAS-Governance-Beirat). Ferner unterliegt das EPSASC auch der Aufsicht von Europäischer Kommission,
Rat der Europäischen Union, Europäischem Parlament und Europäischem Rechnungshof.
Des Weiteren soll ein EPSAS Technical Advisory Board (z.T. im Deutschen auch: EPSAS-Fachbeirat) eingerichtet werden, im Rahmen dessen verschiedene
Stakeholder (z.B. Wirtschaftsprüfer,
Finanzstatistiker, Wissenschaftler) frühzeitig in den Standardsetzungsprozess eingebunden werden sollen. Aufgabe
des EPSAS Technical Advisory Board ist u.a. die Beratung der zuvor genannten Arbeitsgruppen.
Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
Weitere Informationen:
» EPSAS.eu
|