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Stakeholder
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Stakeholder
Unter dem Begriff der Stakeholder (auch: Anspruchsgruppen, Interessengruppen) einer Organisation (z.B.
Gebietskörperschaft, Unternehmen) fasst man alle Personen, Personengruppen und Organisationen zusammen, die von
den Belangen dieser Organisation betroffen sind, die Interesse an den Belangen dieser Organisation haben und/oder
die Einfluss auf die Organisation ausüben können.
Stakeholder (der öffentlichen Verwaltung) einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) sind z.B. (ehemalige,
aktuelle und potenziell zukünftige) Bürger/Kunden, Wähler,
private/öffentliche Unternehmen, Lobby-Verbände, Banken/Kreditinstitute, Verwaltungsmitarbeiter, Bürgervereinigungen,
Non-Profit-Organisationen, internationale Organisationen, Wissenschaftler/Forscher, Parteien/Wählervereinigungen,
Steuer-/Gebühren-/Beitragszahler, Volksvertreter, Verwaltungsführung, Lieferanten, Versicherer,
andere Gebietskörperschaften, Medienvertreter, Gewerkschaften, Ausland etc.
Die Stakeholder können nach ihrer Zugehörigkeit zu der Gebietskörperschaft in interne und externe Stakeholder untergliedert
werden (siehe Abbildung).
Des Weiteren kann differenziert werden zwischen aktiven und passiven Stakeholdern. Aktive Stakeholder vertreten aktiv ihre Interessen
gegenüber der Gebietskörperschaft. Passive Stakeholder tun dies nicht ("schweigende Mehrheit"). Die Einflussnahme der Stakeholder
kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Denkbar sind im Kontext öffentlicher Gebietskörperschaften z.B. das (informelle) Einwirken
auf Entscheidungsträgern, die Einwirkung auf andere Akteure, die formelle Teilnahme an Beteiligungs-/Anhörungs-/Konsultationsverfahren,
die Meinungsäußerung über die Medien, die Teilnahme an Wahlen und Volksentscheiden etc.
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