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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stakeholder

Unter dem Begriff der Stakeholder (auch: Anspruchsgruppen, Interessengruppen) einer Organisation (z.B. Gebietskörperschaft, Unternehmen) fasst man alle Personen, Personengruppen und Organisationen zusammen, die von den Belangen dieser Organisation betroffen sind, die Interesse an den Belangen dieser Organisation haben und/oder die Einfluss auf die Organisation ausüben können.

Stakeholder (der öffentlichen Verwaltung) einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) sind z.B. (ehemalige, aktuelle und potenziell zukünftige) Bürger/Kunden, Wähler, private/öffentliche Unternehmen, Lobby-Verbände, Banken/Kreditinstitute, Verwaltungsmitarbeiter, Bürgervereinigungen, Non-Profit-Organisationen, internationale Organisationen, Wissenschaftler/Forscher, Parteien/Wählervereinigungen, Steuer-/Gebühren-/Beitragszahler, Volksvertreter, Verwaltungsführung, Lieferanten, Versicherer, andere Gebietskörperschaften, Medienvertreter, Gewerkschaften, Ausland etc.

Die Stakeholder können nach ihrer Zugehörigkeit zu der Gebietskörperschaft in interne und externe Stakeholder untergliedert werden (siehe Abbildung).

Stakeholder der Verwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune)

Des Weiteren kann differenziert werden zwischen aktiven und passiven Stakeholdern. Aktive Stakeholder vertreten aktiv ihre Interessen gegenüber der Gebietskörperschaft. Passive Stakeholder tun dies nicht ("schweigende Mehrheit"). Die Einflussnahme der Stakeholder kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Denkbar sind im Kontext öffentlicher Gebietskörperschaften z.B. das (informelle) Einwirken auf Entscheidungsträgern, die Einwirkung auf andere Akteure, die formelle Teilnahme an Beteiligungs-/Anhörungs-/Konsultationsverfahren, die Meinungsäußerung über die Medien, die Teilnahme an Wahlen und Volksentscheiden etc.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger