Der Erfüllungsbetrag ist ein Begriff aus der Bewertung von Schulden.
Er ist derjenige Geldbetrag, der aufgebracht werden muss, um eine Schuld
zum Erlöschen zu bringen.
Der Begriff Erfüllungsbetrag bezieht sich hierbei sowohl auf Geldleistungsverpflichtungen
(z.B. aus einem Darlehen), als auch auf Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen. Insofern
greift der Erfüllungsbetrag weiter als der Begriff Rückzahlungsbetrag, welcher sich lediglich auf
Geldleistungsverpflichtungen bezieht.
Im Falle einer Geldleistungsverpflichtung entspricht der Erfüllungsbetrag dem, i.d.R.
vertraglich fixierten, Rückzahlungsbetrag.
Im Falle einer Sach- oder Dienstleistungsverpflichtung bemisst sich der Erfüllungsbetrag
nach dem Geldbetrag, der aufgewendet werden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen.
Einzubeziehen sind hierbei alle voraussichtlich notwendigen Aufwendungen.