Bei einer
Eventualforderung handelt es sich um einen möglichen
Vermögenswert, dessen Bestehen vom zukünftigen Eintreten bzw. Nicht-Eintreten eines oder mehrerer unsicherer Ereignisse abhängt. Der
Eintritt der entsprechenden Ereignisse kann hierbei nicht oder nicht vollständig von der jeweiligen
Gebietskörperschaft
bzw. dem jeweiligen Unternehmen kontrolliert werden.
Unter die Eventualforderungen fallen zum Beispiel (ungewisse) Zahlungsansprüche aus einem laufenden Gerichtsverfahren sowie viele
derivative Finanzinstrumente.