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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fälligkeitssteuern

Fälligkeitssteuern sind Steuern, die kraft Gesetzes fällig werden und bei denen eine Veranlagung im Regelfall nicht nötig ist.

Beispiel: Kapitalertragsteuer.

Gegensatz: Veranlagungssteuern.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger