Bei der kommunalen Finanzausgleichsmasse handelt es sich um die
Steuerverbundmasse, die um weitere Beträge ergänzt/gekürzt werden kann. In die Finanzausgleichsmasse fließen Landesmittel des obligatorischen und des fakultativen Steuerverbundes sowie in einigen Ländern von den Kommunen erhobene Umlagen etc. ein. Die Finanzmasse bedient im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleiches verschiedene
Zuweisungsarten für Gemeinden und Gemeindeverbände.