Gegenstand der Finanzgerichtsbarkeit ist die Rechtmäßigkeit von Angelegenheiten der
öffentlich-rechtlichen Abgaben (z.B.
Steuern). Das ordnungsgemäße Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit ist in der Finanzgerichtsordnung festgelegt.
Die Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland hat zwei Instanzen: Die erste Instanz sind die Finanzgerichte als
obere Landesgerichte; die zweite Instanz ist der Bundesfinanzhof.