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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forfaitierung

Bei der Forfaitierung handelt es sich bei öffentlichen Verwaltungen bzw. öffentlichen Unternehmen um ein alternatives Finanzierungsinstrument. Die Forfaitierung bezeichnet einen Forderungsverkauf.

Der Käufer der Forderungen verzichtet dabei auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer im Falle eines Zahlungsausfalles. Während es sich bei der Forfaitierung um Einzelgeschäfte beim Forderungsverkauf handelt, gibt es beim Factoring einen Rahmenvertrag, bei dem alle kurzfristigen Forderungen an den Factor verkauft werden.

Die Forfaitierung findet z.B. Anwendung bei Leasingprojekten, damit der Leasinggeber die Investition finanzieren kann.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger