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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fundraising

Bei öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen gilt Fundraising als alternative Finanzierungsform. Es handelt sich um eines der wenigen alternativen Finanzierungsinstrumente, die nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu qualifizieren sind.

Inhaltlich werden beim Fundraising Geld- oder Sachspenden akquiriert. Im Gegensatz zum Sponsoring handelt es sich um einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung.

Zwei grundlegende Herausforderungen sind beim Fundraising in jedem Fall zu beachten:
- Es darf nicht die Gefahr entstehen, dass es zu einer Abhängigkeit von Spendern kommt. Zudem sind (direkte und indirekte) Beeinflussungen durch den Spender zu vermeiden
- Die Vertretungskörperschaft/Volksvertretung ist einzubinden, insb. auch, wenn mit Sachleistungen entsprechende Folgekosten verbunden sind (z.B. Schenkung eines medizinischen Großgerätes für ein öffentliches Krankenhaus)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger