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Sponsoring
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sponsoring
Bei öffentlichen Verwaltungen und
öffentlichen Unternehmen gilt Sponsoring als
alternative Finanzierungsform. Es handelt sich um eines der
wenigen alternativen Finanzierungsinstrumente, die nicht als
kreditähnliches Rechtsgeschäft zu qualifizieren sind.
Inhaltlich werden beim Sponsoring vom Sponsoring-Geber (meist private Unternehmen)
Zuwendungen an die öffentliche Kernverwaltung oder das öffentliche Unternehmen gewährt.
Im Gegensatz zum
Fundraising handelt es sich nicht um einseitige Zuwendungen, sondern es
wird seitens der Kernverwaltung oder des öffentlichen Unternehmens eine Gegenleistung
erwartet, z.B. in Gestalt einer imagefördernden Initiative zu Gunsten des Sponsors.
Zwei grundlegende Herausforderungen sind beim Sponsoring in jedem Fall zu beachten:
- Es darf nicht die Gefahr entstehen, dass es zu einer Abhängigkeit vom Sponsor kommt. Ferner sind (unmittelbare und mittelbare) Beeinflussungen durch den Spender zu vermeiden. In einigen Kommunen gibt es daher entsprechende Sponsoring-Richtlinien.
- Die Vertretungskörperschaft (Rat, Kreistag etc.) ist einzubinden, v.a. auch, wenn mit Sachleistungen entsprechende
Folgekosten verbunden sind (Bsp. Schenkung eines medizinischen Großgerätes für ein öffentliches Krankenhaus).
Sponsoren sind häufig lokale Unternehmen.
Es treten auch jedoch nicht lokal verortete Unternehmen als Sponsor auf, z.B. bei Einrichtungen mit
bundesweiter Bedeutung (etwa einem bekannten Zoo).
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