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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Funktionalreform

Funktionalreformen zählen zu den Verwaltungsreformen. Sie betreffen Zuständigkeitsfragen, weil sie eine Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen bestehenden Verwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften beinhalten. Ein Beispiel ist die Kommunalisierung einer Aufgabe, also die Verlagerung einer ehemals seitens des Landes wahrgenommenen Aufgabe auf die kommunale Ebene.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger