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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungsreform

Mit Verwaltungsreformen sollen Verwaltungen/Verwaltungseinheiten effizienter bzw. effektiver werden. Hierunter ist auch eine Verbesserung der Erreichung der Wirkungsziele, mithin eine bessere Ausrichtung an den Bedürfnissen der internen und externen Anspruchsgruppen, zu verstehen. Dazu können mit Verwaltungsreformen organisatorische, personelle, ablaufmäßige (Verfahren, Prozesse), instrumentelle und territoriale Veränderungen durchgeführt werden.

Es kann zwischen drei Typen von Verwaltungsreformen unterschieden werden:
- Funktionalreform im Kontext von Zuständigkeiten
- Verwaltungsstrukturreform (Aufbau, Abläufe, Instrumente)
- Territorialreform (Gebietsreform)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger