Gebrauchsgüter (auch: Anlagegüter, Potentialgüter) sind Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb bzw. dem Verwaltungsprozess zu dienen. Sie werden in der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.
Gebrauchsgüter sind planmäßig abzuschreiben.