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Gewährleistungsermächtigung
Als Gewährleistungsermächtigung bezeichnet man im Kontext des Bundes eine im
Bundeshaushaltsgesetz
erteilte Ermächtigung zur Übernahme von
Bürgschaften
,
Garantien und sonstigen Gewährleistungen
bis zu einer bestimmten Höhe.
Beispiel zur Höhe der Gewährleistungsermächtigung: Im Entwurf für das Bundeshaushaltsgesetz 2014 belief sich die Gesamthöhe der Gewährleistungsermächtigungen auf insgesamt 477,51 Mrd. Euro.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Bundeshaushaltsgesetze)
-
Staatsverschuldung in Deutschland: Verschuldung des Bundes
© Andreas Burth, Marc Gnädinger