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Gießkannen-Prinzip
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gießkannen-Prinzip
Unter dem Gießkannen-Prinzip versteht man ein vereinfachendes Vorgehen bei der Zu-/Verteilung von
Finanzmitteln. Das Gießkannen-Prinzip ist dadurch gekennzeichnet, dass allen Aufgabenbereichen in gleichem Maße pauschal (zusätzliches)
Budget zugeteilt wird, ohne dass hierbei politische Prioritäten gesetzt werden. Auch eine Bedarfs- oder Dringlichkeitsprüfung erfolgt nicht.
Das Gießkannen-Prinzip stellt einen Verstoß gegen den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar.
Beispiel: In einem Staat komme der Bildung aktuell eine höhere gesellschaftspolitische Priorität zu als der Verteidigung. Nun
werden nach dem Gießkannen-Prinzip dennoch alle Aufgabenbereiche in gleichem Maße mit zusätzlichem Budget (z.B. jeweils +10%
des Vorjahresbudgets) ausgestattet. Die Mittelzuteilung erfolgt folglich nicht mehr an den politischen Schwerpunkten (dies wäre
der Fall gewesen, wenn stattdessen z.B. das Verteidigungsbudget konstant gehalten und das Bildungsbudget entsprechend stärker
erhöht worden wäre).
Der Begriff des Gießkannen-Prinzips wird analog auch im Kontext der
Zuschuss- bzw.
Subventionsverteilung verwendet.
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