Der Grundsatz der Aufgabentrennung bezeichnet im Kontext der
Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) den Grundsatz, dass die Aufgaben der
Rechnungsführung und die Aufgaben der
Anweisungsbefugnis
nicht miteinander vereinbar sind, d.h. von verschiedenen Personen ausgefüllt werden müssen.