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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anweisungsbefugter (EU)

Der Anweisungsbefugte bezeichnet im Kontext der Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) einen Finanzakteur. Der Anweisungsbefugte ist dafür zuständig, die Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auszuführen sowie deren Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu gewährleisten. Diese Aufgabe der Anweisungsbefugnis wird von jedem Organ der EU selbst ausgeübt. Jedes Organ legt in seinen internen Verwaltungsvorschriften fest, welchen Bediensteten angemessenen Ranges die Anweisungsbefugnis übertragen wird. Der Anweisungsbefugte hat eine Organisationsstruktur sowie interne Verwaltungs- und Kontrollsysteme einzuführen, die für die Ausführung seiner Aufgaben angebracht sind.

Gemäß dem Grundsatz der Aufgabentrennung sind die Aufgaben der Anweisungsbefugnis und die Aufgaben der Rechnungsführung nicht miteinander vereinbar.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger