Der Anweisungsbefugte bezeichnet im Kontext der
Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU) einen
Finanzakteur. Der Anweisungsbefugte ist dafür zuständig, die
Einnahmen und
Ausgaben nach den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auszuführen sowie deren Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu gewährleisten. Diese Aufgabe der Anweisungsbefugnis wird von jedem Organ der EU selbst ausgeübt. Jedes Organ legt in seinen internen Verwaltungsvorschriften fest, welchen Bediensteten angemessenen Ranges die Anweisungsbefugnis übertragen wird. Der Anweisungsbefugte hat eine Organisationsstruktur sowie interne Verwaltungs- und Kontrollsysteme einzuführen, die für die Ausführung seiner Aufgaben angebracht sind.