Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist ein
Haushaltsgrundsatz
sowie ein Handlungsgrundsatz für öffentliche Verwaltungen. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert, dass öffentliche Verwaltungen ihr
finanzwirtschaftliches Handeln am
ökonomischen Prinzip
ausrichten sollen. Zu unterscheiden ist beim ökonomischen Prinzip zwischen dem
Minimalprinzip und dem
Maximalprinzip.
Dem Minimalprinzip zufolge ist ein gegebenes
(Output-)Ziel mit minimalem Mitteleinsatz
(Input) zu erreichen.
Beim Maximalprinzip wird angestrebt, mit einer bestimmten, verfügbaren Menge an Mitteln/Inputs den hiermit
generierten Output/Nutzen zu maximieren.