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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist ein Haushaltsgrundsatz sowie ein Handlungsgrundsatz für öffentliche Verwaltungen. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert, dass öffentliche Verwaltungen ihr finanzwirtschaftliches Handeln am ökonomischen Prinzip ausrichten sollen. Zu unterscheiden ist beim ökonomischen Prinzip zwischen dem Minimalprinzip und dem Maximalprinzip.

Dem Minimalprinzip zufolge ist ein gegebenes (Output-)Ziel mit minimalem Mitteleinsatz (Input) zu erreichen. Beim Maximalprinzip wird angestrebt, mit einer bestimmten, verfügbaren Menge an Mitteln/Inputs den hiermit generierten Output/Nutzen zu maximieren.

Siehe auch:
- Links zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Links zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Links zu doppischen Kommunalhaushaltsplänen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger