Der Begriff der Finanzakteure bezeichnet im Kontext der Europäischen Union (EU) diejenigen Akteure, die Aufgaben im Rahmen der
EU-Haushaltswirtschaft ausfüllen.
Es wird insbesondere unterschieden zwischen
Anweisungsbefugten und
Rechnungsführern. Ferner können auch die
Zahlstellenverwalter, die vom Rechnungsführer des betreffenden Organs benannt werden, zu den Finanzakteuren gezählt werden.
Für die Anweisungsbefugten und Rechnungsführer gilt der
Grundsatz der Aufgabentrennung, d.h. eine Person kann nicht beide Funktionen
(Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung) wahrnehmen.